Kontrolle ist gut: Baubegleitung durch die PGO GmbH ist besser!

Es ist wesentlich sinnvoller, gleich während der Bauphase ständig zu kontrollieren, ob alles seinen korrekten Weg geht. Bei diesem Vorgehen können etwaige Unstimmigkeiten rechtzeitig geklärt und beseitigt werden. Ein seriöser Bauträger oder Generalunternehmer wird nichts gegen unsere Einschaltung haben. Denn PGO GmbH achtet nur darauf, dass das Bauwerk vertragsgemäß errichtet wird und die einschlägigen Vorschriften und anerkannten Regeln der Technik eingehalten werden. Verbesserungsvorschläge auch unter finanziellen Gesichtspunkten sind selbstverständlich. Bei einer Baubegleitung werden die Arbeiten der Firmen / Handwerker überprüft.

Bauabnahme

Wird ein neu errichtetes Bauwerk dem Eigentümer übergeben beziehungsweise ist eine größere Sanierungsmaßnahme fertig gestellt, so ist es wichtig, dass eine förmliche, Bauabnahme stattfindet. Bei der Abnahme und Übergabe wird festgestellt, ob der Vertragspartner seine Leistung vollständig und fachgerecht erbracht hat.

Bei der Errichtung von Bauwerken kann immer dann ein Problem entstehen, egal ob die Immobilie:

dem Auftrag (in der Regel die Baubeschreibung)
gemäß den gültigen gesetzlichen Bestimmungen
den allgemein anerkannten Regeln der Technik

Die Abnahme ist hier wichtig, da sich nach erfolgter Bauabnahme z.B. die Beweislast umkehrt. Das bedeutet, dass vor Abnahme der Unternehmer beweisen muss, dass seine Arbeit korrekt ist und nach der Abnahme der Bauherr beweisen muss, dass der Unternehmer nicht korrekt gearbeitet hat.
Hier liegt natürlich das größere Problem immer auf der Seite des Beweispflichtigen. Daneben treten meist weitere Rechtsfolgen in Kraft.

Achtung! Ein Bezug oder die Nutzung (auch teilweise) kann als Abnahme gewertet werde!

Vereinbaren Sie gerne einen kostenlosen und unverbindlichen Termin mit unseren Fachberatern. Wir unterstützen Sie gerne bei Ihrem Projekt.

Baubegleitung & Bauabnahme durch die PGO GmbH

Bei der Errichtung von Bauwerken kann immer dann ein Problem entstehen, egal ob die Immobilie in Einzelvergabe mit Architekt errichtet wird, von einem Bauträger erworben wird, schlüsselfertig durch einen sogenannten Generalunternehmer errichtet wird.

In diesen Fällen ist es so, dass der eigentliche Bauherr keinen neutralen eigenen Vertreter auf der Baustelle hat, der seine Interessen vertritt. In manchen Fällen wird das Bauwerk nicht nach den gültigen Vorschriften und selten mängelfrei errichtet. Hinzu kommt, dass bei einem Gebäude viele neuralgische Details durch nachfolgende Gewerke verdeckt werden.

Diese sind bei der Abnahme dann nicht mehr sichtbar, wie beispielsweise die Abdichtung des Kellers. Auch ob die Dampfsperre wirklich dicht ist, lässt sich im Nachhinein nicht oder nur noch sehr aufwendig feststellen.

Für Ihr individuelles Anliegen kontaktieren Sie uns gerne kostenlos und unverbindlich. Wir freuen uns auf Sie.

Wir beraten Sie gern.