Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Aufgaben
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Inhalt eines Angebots beruht auf Informationen des Auftraggebers. Die Objektangaben erfolgen nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr. Irrtum sowie Zwischenverkauf bzw. Zwischenvermietung bleiben vorbehalten.
2. Weitergabe und Kontaktaufnahme
Weitergabe an Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung der PGO-Projekt-Galerie-Osnabrück-GmbH unter Hinweis auf die bestehende Honorarverpflichtung gestattet. Eine Weitergabe verpflichtet zum Schadensersatz in voller Honorarhöhe, falls ein Dritter dadurch zum Vertragsabschluss gelangt. Die Kontaktaufnahme ist grundsätzlich über uns einzuleiten. Bei direkten Verhandlungen der Beteiligten ist auf uns Bezug zu nehmen. Die Aufnahme von Verhandlungen bedeutet Auftragserteilung und Anerkennung unserer Geschäftsbedingungen.
3. Benachrichtigung
Ist dem Empfänger das Angebot/Objekt bzw. die durch uns nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt, so hat er uns dies unverzüglich innerhalb von drei Tagen nach Zugang des Angebotes schriftlich per Einschreiben/Rückschein mitzuteilen und auf Verlangen zu belegen, woher die Kenntnis des Angebotes/Objektes erlangt worden ist. Im Falle der Unterlassung dieser Mitteilung gilt der obige Nachweis als ursächlich für einen Vertragsabschluss.
4.Honorarhöhe
Das Honorar beträgt – soweit nicht anders vereinbart – für Nachweis und/oder Vermittlung von Seiten des Annehmenden bei Kaufvertragsabschluss sechs Prozent des notariellen Kaufpreises, bei Anmietung gewerblicher Räume, Grundstücken und Pacht drei Monatsleistungen, bei Wohnraumanmietung drei Monatsleistungen, jeweils zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer, fällig bei Vertragsabschluss. Optionen, Vorkaufs- und Erbbaurechte werden auf gleicher Basis hälftig bewertet. In Zweifelsfällen bzgl. der Honorarhöhe gilt der im Angebot angegebene Betrag als Rechnungsgrundlage oder, falls fehlend, das ortsübliche Maklerhonorar.
5. Honoraranspruch
Unser Honorar entsteht für die Vermittlung und/oder den Nachweis eines Objektes/ einer Geschäftsgelegenheit oder eines Käufers/Mieters und ist fällig und verdient bei Vertragsabschluss. Der Honoraranspruch entsteht auch, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wird, die vom Angebot abweichen oder der angestrebte wirtschaftliche Erfolg durch einen Vertrag über ein anderes des von uns nachgewiesenen Vertragspartners erreicht wird, schließlich, wenn und soweit im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit einem ersten Vertrag vertragliche Erweiterungen und Ergänzungen zustande kommen. Dies beinhaltet den Kauf/die Miete weiterer Objektflächen, sowie die Anmietung/den Erwerb nachbarschaftlicher Objekte des nachgewiesenen. Eine Anmietung des nachgewiesenen Objektes ohne den Abschluss eines Vertrages (Verzögerung, Aufschiebung, Unterlassung) gilt durch den Einzug/Nutzung als Vertragsvollzug und berechtigt ab Einzug/Nutzung zu vollem Honoraranspruch. Der Honoraranspruch entsteht auch bei Kauf statt Miete oder umgekehrt, Erbbaurecht statt Kauf, wie auch bei Erwerb im Wege der Zwangsversteigerung. Der Anspruch auf Honorar bleibt auch dann bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag rückgängig gemacht oder infolge von Anfechtung oder aus sonstigem Rechtsgrund hinfällig oder für unwirksam erklärt wird. Dies betrifft auch die Auflösung infolge aufschiebender Bedingungen. Dabei ist der Vertragsteil zur Zahlung des Gesamthonorars verpflichtet, bei dem der Grund der Aufhebung des Vertrages liegt. Bei Gemeinschaftsgeschäften gilt der jeweils höhere Honorarsatz. Abwicklung und Bezahlung des Honorars erfolgt über uns.
6. Unterzeichnung des Angebotes
Die Unterzeichnung des Angebots bestätigt die Anerkennung/Kenntnis des Nachweises und des vollen Honoraranspruchs, außer bei zusätzlichem Vermerk und Gegenzeichnung des Anbietenden. Die Anforderung von schriftlichen oder mündlichen Informationen verpflichtet zur Zahlung des vollen Honorars bei Zustandekommen eines Vertrages.
7. Maklervertrag
Direkte oder durch andere Makler benannte Interessenten sind an uns zu verweisen, sofern uns der Alleinauftrag erteilt worden ist. Im Falle eines Vertragsabschlusses haftet uns der Auftraggeber für das volle Honorar. Unsere Verpflichtungen ergeben sich im übrigen aus den Vorschriften des BGB über den Maklervertrag.
8. Nebenabreden
Änderungen, Ergänzungen, mündliche Nebenabreden sowie Änderungen oder Ergänzungen eines Auftrags haben nur Gültigkeit, wenn Sie schriftlich getroffen werden: die Einhaltung der Schriftform ist unabdingbare Wirksamkeitsvoraussetzung.
9. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtstand ist für beide Seiten Osnabrück.
10. Inhalt der Internetpräsenz
Die Inhalte dieser Internetseiten wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Wir übernehmen jedoch keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen uns, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern von uns kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.
Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Wir behalten es uns ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.
11. Rechtswirksamkeit
Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.
Hinweis auf EU-Streitschlichtung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung
(OS) bereit: http://ec.europa.eu/consumers/odr
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